Mit der Ausbildung zum Brandschutzhelfer werden Sie den gesetzlichen Anforderungen gemäß § 10 ArbSchG und der ASR A2.2 gerecht. Hiernach sollen min. 5% der Beschäftigten im Unternehmen als Brandschutzhelfer bestellt werden. Bestandteile der ca. 3 - 4 stündigen Ausbildung sollen die theoretische Vermittlung über die Grundzüge des Brandschutzes, betriebliche Brandschutzorganisation, Feuerlöscheinrichtungen, Entstehungsbrände, Verhalten im Brandfall sowie einer praktischer Teil im Umgang mit Feuerlöscher sein.
Diese Ausbildung findet In-house statt und erfordert für die praktische Durchführung eine ausreichend große Fläche für die Brandschau.