Das Thema „Arbeitsschutz" innerhalb eines Unternehmens umfasst den Schutz und Förderung der Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit.
Dabei unterscheidet man nach dem Schutzaspekt zur Vermeidung von Gesundheitsgefahren durch Unfälle und arbeitsbedingten Erkrankungen und dem Förderungsaspekt zur Erhaltung und Stärkung der Gesundheit.
Dies erfordert eine Arbeitsschutzorganisation die technische, organisatorische und soziale Bedingungen sowie Kompetenzen und Engagement der Führungskräfte und der Beschäftigten vereint.

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Die gesetzliche Grundlage ist seit 1996 im Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) geregelt, dass den Arbeitgeber verpflichtet Vorkehrungen durch geeignete Maßnahmen zu treffen, die wiederum auf ihre Wirksamkeit hin zu überprüfen und auf Veränderungen anzupassen sind.
Weitere Informationen finden Sie im Bereich Arbeitssicherheit & Gesundheitsschutz